Prüfungen und Abschlüsse
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung.
Während des 2. Ausbildungsabschnittes ist eine "Gestalterarbeit" anzufertigen, in welcher eine fachliche Problemstellung weitgehend selbständig zu analysieren, strukturieren und praxisgerecht zu lösen ist. Diese Arbeit ist zu dokumentieren und einem Fachgremium zu präsentieren.
Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie Staatlich geprüfter Gestalter/in und erhalten die allgemeine Fachhochschulreife. Zusätzlich können Sie sich während der Ausbildung auf die Meisterprüfung im Bereich Farbtechnik und Raumgestaltung vorbereiten, deren Inhalte in den Lehrplan integriert sind. Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Stuttgart.
Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 Teile
Teil 1: Fachpraktische Prüfung
Teil 2: Fachtheoretische Prüfung
Teil 3: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil 4: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignerprüfung - derzeitig freiwillig)
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schulprüfung erhalten die Absolventen Teil 2 und 3 anerkannt.